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Wettkampfordnung  UTMB® / CCC® / TDS 2013

ORGANISATION

Die Trailers du Mont Blanc (Verein nach dem Gesetz 1901, eingeschrieben im Amtsblatt vom 29/11/2003 unter der Nr. 1627, Club FFA Nr. 074060) organisieren zusammen The North Face® Ultra-Trail du Mont-Blanc® mit den Gemeinden Chamonix, Les Houches, Saint-Gervais, Les Contamines, Hauteluce, Beaufort, Bourg-Saint-Maurice, Seez, La Thuile, Pré Saint-Didier, Courmayeur, Morgex, Orsières (La Fouly, Champex-Lac), Trient und Vallorcine den The North Face® Ultra-Trail du Mont-Blanc®.

BEWERBE

The North Face® Ultra-Trail du Mont-Blanc® ist ein Ereignis, das mehrere Bergläufe umfasst, wobei die Weitwanderwege um den Mont-Blanc oder Beaufortin benutzt werden. Jeder Bewerb besteht aus nur einer Etappe, die in frei gewählter Geschwindigkeit, aber bei zeitlicher Begrenzung zurückgelegt werden soll.

  • Der UTMB® [Ultra-Trail du Mont-Blanc®] : etwa 168km bei ungefähr 9 600 positiven Höhenmetern, mit Start in Chamonix, bei teilweiser Autonomie und in maximal 46 Stunden.
  • Der CCC® [Courmayeur-Champex-Chamonix] etwa 100km bei ungefähr 5 950 positiven Höhenmetern, mit Start in Courmayeur, bei teilweiser Autonomie und in maximal 26 Stunden.
  • Der TDS™ [Sur les Traces des Ducs de Savoie] : etwa 119 km bei ungefähr 7 250 positiven Höhenmetern, mit Start in Courmayeur, bei teilweiser Autonomie und in maximal 31 Stunden.
  • Der PTL™ [La Petite Trotte à Léon] : dieser Bewerb unterscheidet sich völlig von den drei anderen und hat eine ganz eigene Regelung.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Für eine Teilnahme sind folgende Punkte zu beachten:

  • Sie müssen sich bewusst sein, dass es sich um lange und ganz besondere Bewerbe handelt, auf die man sich gut vorbereitet haben muss.
  • Sie müssen über persönliche Autonomie im Gebirge verfügen (1), die Sie befähigt, ohne Hilfe von anderer Seite, Probleme zu bewältigen, die zu dieser Art von Bewerben gehören, wie etwa:
    • schwierige äussere Bedingungen und Wetterverhältnisse ( Nacht, Wind, Kälte, Nebel, Regen und Schnee), die mit der Höhe zusammenhängen,
    • körperliche und psychische Probleme, die auf Grund grosser Ermüdung auftreten, Verdauungsprobleme, Muskel- und Gelenkschmerzen, kleine Verletzungen …
  • Sie müssen sich bewusst sein, dass es nicht die Aufgabe der Veranstalter ist, Probleme der Läufer zu regeln.
  • Sie müssen wissen, dass bei einer derartigen Veranstaltung in freier Natur, die Sicherheit des Teilnehmers von seiner eigenen Fähigkeit abhängt, sich an die Bedingungen und Probleme anzupassen.

(1) Die Teilnahme an anderen Läufen, ist nicht nur notwendig, um für die Anmeldung die nötigen Punkte zu erwerben ( siehe Paragraph ANMELDEBEDINGUNGEN), sondern bringt auch eine gewisse Erfahrung, die aber manchmal doch nicht reicht.

Beteiligungsberechtigt sind alle Sportler, Männer und Frauen, die im Jahre 1993 oder vorher (Altersgruppen von Junioren bis zur Altersklasse 70) geboren sind, ob sie nun eine Lizenz besitzen oder nicht.

TEILWEISE SELBSTVERSORGUNG

Der Wettkampf ist ein Einzelbewerb mit teilweiser Autonomie
Unter teilweiser Autonomie versteht man die Fähigkeit, zwischen den einzelnen Labestellen  bezüglich Verpflegung, Ausrüstung und Sicherheit autonom zu sein und bei auftretenden Problemen ( Schlechtwetter, Müdigkeit, Verletzung ...) zurechtzukommen.

Im Besonderen ist folgendes zu beachten :

  1. Jeder Läufer muss während des ganzen Laufes die gesamte Pflichtausrüstung bei sich haben ( siehe Paragraph AUSRÜSTUNG). Er trägt diese Ausrüstung in dem bei der Startnummernausgabe gekennzeichneten Rucksack, der während des Laufes nicht gewechselt werden darf. Dieser Sack kann während des Laufes von Laufkommissaren auf Gewicht und Inhalt kontrolliert werden. Seien Sie hilfsbereit! Verweigerung kann den Ausschluss zur Folge haben.

  2. An den Verpflegungsstellen gibt es Getränke und Speisen, die an Ort und Stelle verzehrt werden müssen. Nur stilles Wasser (kein anderes Getränk) steht zum Füllen von Behältern und Wassertaschen zur Verfügung. Jeder Teilnehmer muss beim Verlassen der Verpflegungstelle dafür sorgen, dass er genug Getränk und Verpflegung bis zur nächsten Labestelle bei sich hat.

  3. Persönliche familiäre Unterstützung ist ausschliesslich in bestimmten Zonen der Labestellen erlaubt (*), in eigens dafür vorgesehenen Abschnitten und gemäss den Anordnungen des Postenchefs. Hilfe darf nur eine Person leisten und ohne spezielle Geräte, nur ausgerüstet mit einem Sack von maximal 30 Liter. Jede professionnelle Hilfeleistung ( durch ein Team, Berufstrainer, Arzt oder sonstige medizinisch ausgebildete Personen) ist streng untersagt.
    Der andere Teil der Labestelle ist ausschliesslich den Läufern vorbehalten. Innerhalb der Labestelle  müssen Sie unbedingt dem vorgegebenen Weg folgen, auch wenn Sie nicht halten wollen.

  4. Es ist verboten, sich während des Laufes oder auch nur kurzzeitig von einer nicht angemeldeten Person begleiten zu lassen. Ein Begleiten ist nur in der Nähe der Labestellen, an den eigens gekennzeichneten Stellen, erlaubt.

(*) Persönliche Hilfeleistung ist an folgenden Labestellen gestattet :
UTMB® : Les Contamines, Courmayeur, Champex, Trient, Vallorcine
CCC® : Champex, Trient, Vallorcine
TDS™ : Bourg St Maurice, Les Contamines
An allen anderen Labestellen ist sie untersagt, ebenso wie entlang der Strecke.

PRÄVENTIVMASSNAHMEN IM GESUNDHEITSBEREICH

Der Veranstalter hat eine interne Aktion von vorbeugenden Massnahmen im Gesundheitsbereich bei den Bewerben 2013 des The North Face® Ultra-Trail du Mont-Blanc® beschlossen. Diese Aktion hat weder die Absicht noch die Kompetenz,  nationale und internationale Vorschriften im Bereich des Kampf gegen Doping zu ersetzten. Sie will nur die vom Veranstalter gewünschte medizinische Überwachung unterstützen. Diese Aktion wird von einem Ärzterat innerhalb der Organisation geleitet, der aus Ärzten bestehen, die auf Grund der Beratung durch Sachverständige der Jury fachlich orientierte Gutachten über den  medizinischen Zustand der Teilnehmer geben.

Jeder Läufer verpflichtet sich:

  • den Ärzterat der Organisation über die Nutzung von Medikamenten, für die eine Ausnahmegenehmigung (TUE) nötig ist, mittels der auf der persönlichen Läuferseite vorgegebene Vorgangsweise (www.ultratrailmb.com ) zu informieren. Diese Informationen müssen am Tag der Voranmeldung gegeben werden, wenn ein gewünschtes oder bereits erteiltes TUE vorhanden ist. Andernfalls muss die Benachrichtigung spätestens am 8. Tag nach der TUE Antrag und unbedingt vor dem Start des Laufes erfolgen.
  • alle Urin- und / oder Blut-und / oder Kapillarproben und damit verbundenen vom Medizinischen Rat der Organisation beantragten Analysen zu akzeptieren. Die Kosten dieser Abnahmen und  der damit verbundenen Analysen werden direkt vom Veranstalter getragen.
  • gesprächsvorladungen des Ärzterates, die auf Grund von ihn betreffenden Informationen ausgesprochen werden, nachzukommen, damit über seine Fähigkeit am Lauf teilzunehmen oder nicht, diskutiert werden kann. Nach dem Gespräch kann der Ärzterat der Jury vorschlagen, dem Läufer die Teilnahme am Lauf zu untersagen.

ANMELDEBEDINGUNGEN

Die Veranstalter des The North Face® Ultra-Trail du Mont-Blanc® haben eine Liste der Qualifikationsläufe für den Ultra-Trail® 2013 aufgestellt. Jeder Lauf dieser Liste ist mit 1, 2, 3, oder 4 Punkten versehen.
Für eine Anmeldung ist es notwendig, eine Mindestzahl von Punkten vorweisen zu können, die durch die erfolgreiche Beendigung von einigen in der Liste angeführten Läufen zwischen 01/01/2011 und 31/12/2012 (und ausschliesslich in diesem Zeitraum) erworben wurden:

  • Für die Anmeldung zum UTMB®  sind mindestens 7 Punkte erforderlich, die durch maximal 3 Läufe    erworben wurden.
  • Für die Anmeldung zum CCC® braucht man mindestens  2 Punkte.
  • Für die Anmeldung zum TDS™ sind mindestens  2 Punkte nötig.

Die Regeln der Qualifikationsläufe könne Sie unter www.ultratrailmb.com, Rubrik «Qualifikationsläufe» abfragen. Im Falle von falschen Angaben von Qualifikationsläufen, nicht konformen oder unrichtigen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anmeldung ohne Rückvergütung der Anmeldesumme zu annulieren.

Zu beachten !  Wird ein Qualifikationslauf verkürzt, vorzeitig abgebrochen oder abgesagt, so werden die Qualifikationspunkte entsprechend den neuen Bedingungen kalkuliert.

Ein speziefisches* ärztliches Zeugnis und eine Ehrenerklärung* sind  erforderlich, damit die  Anmeldung endgültig wird. Es muss unbedingt vor dem 31. Mai 2013 per Post geschickt werden oder auf der Läuferseite des Teilnehmers zu finden sein ( die Veranstalter akzeptieren keine ärztlichen Zeugnisse mehr, die per e-mail geschickt wurden) Ist das ärztliche Zeugnis bis zu diesem Datum nicht eingetroffen, so wird die Anmeldung annuliert und die Anmeldesumme zu 40% rückvergütet ( ausgenommen zusätzlicher Kosten). 

(*) Direkt nach der Anmeldung erhält jeder Läufer per e-mail eine Anmeldebestätigung und gleichzeitig das offizielle Formular des ärztlichen Zeugnisses mit der zu unterschreibenden Ehrenerklärung.

EINHALTEN DER WETTKAMPFORDNUNG UND DER WETTKAMPFETHIK

Die Teilnahme am The North Face® Ultra-Trail du Mont-Blanc® schliesst das unbedingte Einhalten der vom Veranstalter veröfffentlichten Wettkampfordnung und Wettkampfethik ein, die unter www.ultratrailmb.com zur Kenntnis genommen werden kann.

MAXIMALE TEILNEHMERZAHL

UTMB® (Tour du Mont-Blanc) : 2300
CCC® (Courmayeur-Champex-Chamonix) : 1900
TDS™ (sur les Traces des Ducs de Savoie) : 1500

ANMELDUNG

Anmeldung nur per Internet und gesicherte Bezahlung mit Bankkarte.

Anmeldegebühren:

  • UTMB® : 160 € (*)
  • CCC®: 110 € (*)
  • TDS™ : 120 € (*)

(*) davon ein Eco-Beitrag von 1,5 € / Person für die Reinigung und Wiederinstandsetzung der Wege.

Die Anmeldegebühren schliessen alle in der Wettkampfordung enthaltenen Leistungen ein.

Die Anmeldungen für den einen oder anderen Bewerb sind endgültig. Es ist unmöglich den Bewerb zu wechseln.

ANMELDERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Jeder Bewerber kann bei der Anmeldung eine Rücktrittsversichrung eingehen, indem er der Anmeldegebühre 12€ pro Person beifügt. Diese Versicherung garantiert die Rückerstattung der Anmeldegebühr für einen der drei Bewerbe, im Falle dass der Teilnehmer aus den nachfolgenden Gründen seine Anmeldung zurückziehen muss:

  • ein Unfall, eine schwere Krankheit oder der Tod des Teilnehmers selbst,
  • eine schwere Erkrankung mit Krankenhausaufenthalt oder das Ableben des legalen Partners oder direkter naher Verwandter in den letzten 30 Tagen vor dem Wettkampf.

Im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung des Teilnehmers, muss ein ärztliches Zeugnis erbracht werden, das die Unfähgikeit zur Teilnahme am Wettkampf bestätigt. Jeder andere Rücktrittsgrund muss durch ein von kompetenter Stelle ausgestelltes, unterschriebenes und gestempeltes Zeugnis begründet werden.

Rückvergütungsbedingungen: Jedes Rückvergütungsansuchen muss zusammen mit dem ärztlichen Zeugnis bis spätestens 10 Tage nach dem Wettkampf beim Veranstalter eingereicht werden. Die Ansuchen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens in den zwei Monaten nach dem Wettkampf erledigt.

ANMELDERÜCKTRITT

Jeder Anmelderücktritt muss per e-mail oder per Post bekanntgegeben werden. Telefonisch oder per Fax wird die Rücktrittserklärung nicht angenommen.

Erfolgt der Rücktritt aus einem oben genannten Grund und wurde eine diesbezügliche Versicherung abgeschlossen, so kann der Teilnehmer diese in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss der Rücktrittserklärung das entsprechende Zeugnis beigelegt werden ( siehe oben).

Hat ein Teilnehmer keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen oder will er aus einem nicht im Versicherungsvertrag genannten Grund zurücktreten, so wird die Rückerstattung der Anmeldegebühr durch eine teilweise Rückvergütung auf das bei der Kartenzahlung verwendete Bankkonto durchgeführt, und zwar nach folgendem Schema :

Einsendedatum Rückgezahlte Summe nach % der Anmeldesumme (ausser zusätzlichen Kosten)
Vor dem 15.März 60%
Vom16.März bis 15.Mai 50%
Vom 16.Mai bis 31.Juli 40%

Nach dem 31. Juli findet keine Rückvergütung mehr statt.

Ein Tausch der Startnummer ist nicht möglich.

AUSRÜSTUNG

Um an diesen Bewerben teilzunehmen, ist eine festgelegte Pflichtausrüstung gefordert. Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass es sich dabei um eine Mindestausrüstung handelt, die jeder Trailer seinen eigenen Bedürfnissen anpassen muss. Ganz wichtig ist es, die Ausrüstung nicht nach dem Gewicht zu wählen ( möglichst leicht, um ein paar Gramm weniger zu tragen), sondern Bekleidung mitzunehmen, die im Gebirge am besten gegen Kälte, Wind und Schnee schützt und so die grösste Sicherheit und Leistungfähigkeit bietet.

Pflicht :

  • Ein Mobiltelefon mit Verwendungsmöglichkeit in den drei Ländern und mit gespeicherter Notrufnummern. Lassen Sie das Telefon  eingeschaltet und decken Sie Ihre Nummer nicht ab! Laden Sie es vor dem Lauf auf!
  • persönlicher Trinkbecher von mindestens 15 cl
  • ein Wasservorrat von mindestens 1 Liter
  • zwei gute Lampen mit Ersatzbatterien
  • Überlebensdecke von 1,40 m x 2m Minimum
  • Pfeife
  • adhäsive elastische Binde für einen Notverband (minimum 100cm x 6cm)
  • Verpflegung
  • Jacke mit Kapuze, versehen mit einer Membran (Gore-Tex oder ähnlich), wasserdicht (empfohlenes Minimum 10 000 Schmerber) und thermoreguliert (RET empfohlen unter 13)und für Schlechtwetter im Gebirge geeignet.
  • Lange Hose oder Stumpfhose oder Laufanzug der das ganze Bein einhüllt
  • Eine zusätzliche, warme zweite Schicht : Eine zusätzliche zweite Schicht : warm und mit langen Ärmeln (Baumwolle ausgenommen) von mindestens 180g (Männer, Grösse M)
    ODER zwei Kleidungsstücke übereinander : ein warmes Unterhemd mit langen Ärmeln (erste oder zweite Schicht, Baumwolle ausgenommen) von mindestens 110g (Männer, Grösse M) und darüber eine winddichte, wasserabweisende Jacke (DWR Beschichtung)
  • Schirmmütze oder Stirnband.
  • Haube
  • Warme, wasserundurchlässige Handschuhe
  • wasserdichte Überhose

* diese winddichte Jacke ersetzt nicht die wasserdichte Jacke mit Kapuze, die schon zur Pflichtausrüstung gehört.

Gefordert für die Grenzübergänge:

  • Personalausweis.

Dringend empfohlen:

  • Messer oder Scheere um die elastische Klebebinde durchzuschneiden.
  • Stöcke bei Regen oder Schnee für mehr Sicherheit auf schwierigem Terrain
  • warme Wechselkleidung für den Fall von Kälteeinbruch oder bei Verletzung
  • mindestens 20 € (für unvorhergesehene Ausgaben)

Empfohlen (nicht vollständige Liste) :

Teleskopstöcke, Wechselkleidung, Bussole, Messer, Bindfaden,Sonnencreme, Creme gegen Wundreibung, Nähzeug.

Alle Kleidungsstücke müssen die Größe des Läufers entsprechen und dürfen –im Vergleich zum Fabrikmodell - nicht verändert werden.
Diese Ausrüstung muss in dem Sack getragen werden, der bei der Startnummernausgabe gekennzeichnet wurde und der nicht gewechselt werden darf.

Beschliesst ein Teilnehmer, Stöcke zu verwenden, muss er sie während des gesamten Wettkampfes mittragen. Wenn man den Lauf ohne Stöcke begonnen hat, ist es verboten, an einer anderen, späteren Stelle welche anzunehmen. Stöcke dürfen nicht in die "Läufersäcke" gegeben werden.

STARTNUMMERN

Um die Startnummer abzuholen, müssen sie persönlich kommen und folgendes mitbringen:

  • einen Ausweis mit Foto
  • einen 20 € Schein für die Kaution ( nur Bargeld, das Sie nach dem Lauf zurückbekommen)
  • Ihren Laufsack mit der gesamten Pflichtausrüstung.

Die Startnummer muss an der Brust oder am Bauch getragen werden und unbedingt während des ganzen Wettbewerbes vollständig und gut sichtbar sein. Sie muss also immer am äussersten Kleidungsstück getragen werden und darf auf keinen Fall am Rucksack oder an einem Bein befestigt sein. Der Name sowie die Logos der Partner dürfen weder verändert noch versteckt werden.
Die Startnummer ermöglicht dem Teilnehmer die Benutzung der Pendelfahrzeuge und Busse, den Zutritt zu den Verpflegungsstellen, den Sanitäts-und Schlafräumen, zu den Duschen und den Lagerräumen der Kleidersäcke… Die Startnummer wird niemals abgenommen ( ausser es kommt zu einem Zwischenfall – bei Nichtbefolgung einer Anweisung - mit einem Verantwortlichen der Veranstaltung ). Bei Wettkampfaufgabe wird ihre elektonisches Funktionssystem abgestellt.

Mit seiner Startnummer erhält jeder Teilnehmer ein Geschenk

DIE LÄUFERSÄCKE

UTMB® : Mit seiner Startnummer erhält jeder Teilnehmer einen Sack von etwa 30 l . In diesen Sack gibt er die für ihn wichtigen Dinge, schliesst ihn und deponiert ihn am späten Nachmittag in Chamonix in der Sporthalle der ENSA. Der Sack wird von den Veranstaltern nach Courmayeur gebracht. Beim Eintreffen in Courmayeur muss jeder Teilnehmer seinen Sack unbedingt holen. Er gibt ihn wieder an einer gekennzeichneten Stelle ab, wenn er zum Weiterlauf aufbricht. Der Sack wird dann nach Chamonix zurückgebracht.

CCC® : Mit seiner Startnummer erhält jeder Teilnehmer einen Sack von 30 l, in dem er seine persönlichen Sachen verstaut. Vor dem Start gibt er diesen Sack in der Nähe des Starts ab. Der Sack wird nach Chamonix transportiert.

TDS™ : Jeder Teilnehmer erhält mit seiner Startnummer 2 Säcke von jeweils 30 Liter.
Der erste, der in Courmayeur vor dem Start abgegeben werden muss und nach Chamonix transportiert wird, kann mit Dingen gefüllt werden, die man nach dem Zieleinlauf haben will.
Der zweite Sack ( nicht Pflicht), der am Vortag des Laufes, am späteren Nachmittag, in Chamonix ( im Sportsaal der ENSA) abzugeben ist, soll Sachen enthalten, die der Läufer am Cormet de Roselend vorfinden möchte. Der Sack, der vom Veranstalter dahin transportiert wird, muss am Cormet de Roselend vom Läufer in Empfang genommen und beim Verlassen der Labestelle an einem angegebenen PLatz wieder abgegeben werden. Er wird dann nach Chamonix zurückgebracht.

Abholen der Säcke in Chamonix: Die Säcke werden entweder dem Teilnehmer direkt ausgehändigt oder einem Verwandten, jedoch nur gegen Vorweis der Startnummerer. Die Säcke müssen bis spätestens 2 Stunden nach dem Ende des Bewerbes abgeholt werden. Nach diesem Zeitpunkt muss der Teilnehmer seinen Sack auf eigene Kosten beim Wettkampfveranstalter in Chamonix abholen.

Der Veranstalter garantiert den Rücktransport der Säcke nach Chamonix von den Läufern, die den Lauf abgebrochen haben, vorausgesetzt, dass der Abbruch bekanntgegeben wurde. Der Rücktransport ist allerdings den logistischen Gegebenheiten unterworfen, so dass der Veranstalter den Rücktransport all dieser Säcke vor Ende des Wettkampfes nicht garantieren kann.

Nur die vom Veranstalter vorgesehenen Säcke werden transportiert. Stöcke dürfen nicht in die Säcke gegeben werden.
Da der Inhalt der Säcke nicht überprüft wird, sind keinerlei Reklamationen möglich.
Geben Sie in die Säcke keine Wertgegenstände!
Lassen Sie in Chamonix Toilettesachen und Kleidung zum Wechseln.

SICHERHEIT UND ÄRZTLICHE HILFE

Die Ersten Hilfe Posten werden an verschiedenen Stellen der Strecke eingerichtet. Diese Posten stehen mit dem Wettkampfbüro über Radio und telefonisch in Verbindung. Ein ärztlches Team ist während der gesamten Dauer des Wettkampfes zur Koodination im Wettkampfbüro in Chamonix anwesend.

Die Hilfsposten haben die Aufgabe Personen, die in Gefahr sind, mit den vom Veranstalter vorgesehenen Mittteln Hilfe zu leisten.

Jeder Läufer, der Schwierigkeiten hat oder ernstlich verletzt ist, kann um Hilfe bitten:

  • indem er einen Erste Hilfe Posten aufsucht
  • indem er den PC Course anruft
  • indem er einen anderen Läufer bittet, einen Erste Hilfe Posten zu verständigen

Jeder Läufer muss einem anderen sich in Gefahr befindenden Teilnehmer helfen und die Rettungsmannschaften verständigen.

Vergessen Sie nicht, dass verschiedene Umstände, die mit dem Umfeld und dem Bewerb verbunden sind, das Eintreffen der Hilfe verzögern können. Ihre Sicherheit kann in dem Fall von den Dingen abhängen, die Sie bei sich tragen.

Wendet sich ein Läufer an einen Arzt oder einen ärztlichen Helfer, so muss er sich deren Autorität und Anweisungen unterwerfen.
Die Rettungskräfte und die offiziellen Ärzte sind berechtigt :

  • Teilnehmer, die unfähig sind, den Wettkampf fortzusetzen, aus dem Bewerb zu nehmen (indem sie die Startnummer entwerten).
  • Teilnehmer, die in Gefahr sind, mit den Mitteln, die sie für geeignet halten, zu evakuieren.
  • Teilnehmer ins Krankenhaus einzuliefern, falls es ihr Zustand fordert.

Die Kosten für den Einsatz spezieller Hilfs- und Bergungsmittel müssen vom Betroffenen getragen werden, wie auch jene für den Abtransport vom Bergungsort. Es ist die Aufgabe des Evakuierten, ein Ansuchen um Rückvergütung der Kosten bei seiner Unfallversicherungsgesellschaft vorzulegen.

Ist es nicht möglich den PC-Course (+33 4 50 53 47 51) zu erreichen, können Sie direkt die Bergrettung anrufen ( besonders wenn Sie sich an einem Ort befinden, wo nur "Hilferufe" telefonisch mögich sind.

  • 112 wenn Sie in Frankreich sind
  • 118 wenn Sie in Italien sind
  • 144 wenn Sie in der Schweiz sind

Während der Dauer der Veranstaltung wird in Chamonix eine äztliche Versorgungsstelle eingerichtet sein. Läufer, die ein ernstes Problem haben, können sich hier einfinden.

Jeder Läufer muss auf der markierten Strecke bleiben, auch wenn er schlafen will. Verlässt er absichtlich die markierte Strecke, so entzieht es sich der Verantwortung des Veranstalters.

KONTROLLPOSTEN UND VERPFLEGUNGSSTELLEN

Jeder Läufer hat an seiner Startnummer und/oder am Handgelenk elektronische Chips. Hat ein Läufer diese Chips nicht mehr, so wird er bestraft.

Bei jedem Hilfsposten und jeder Verpflegungsstelle wird eine Kontrolle durchgeführt.
"Unerwartete" Kontrollposten wird es entlang der Wettkampfstrecke ausserhalb der Hilfsposten und Verpflegungsstellen geben. Wo sie sind, wird von der Wettkampfleitung nicht bekanntgegeben.

Nur diejenigen Teilnehmer, die ihre Startnummer sichtbar tragen und die kontrolliert wurden, haben Zugang zur Verpflegungsstelle.
Im Streckenführer sowie auf den entsprechenden Seite im Internet, ist die genaue Zahl und Lage der Verpflegungsstellen angegeben.

Es wird zwei Arten von Labstellen geben:

  • Labestellen, wo es nur Getränke gibt : stilles Wasser, Sprudel, Energiegetränke, Coca, Kaffee, Tee, Nudelsuppe
  • Komplette Labestellen: Getränke wie oben, Energieriegel, Kuchen, Schokolade, Bananen, Orangen, Rosinen, Dörrpflaumen, Salzgebäck,Käse, Wurst, Brot.

Ausserdem eine warme Speise in Chapieux und in Courmayeur für l'UTMB®, in Champex für l'UTMB® und CCC®, am Cormet de Roselend für den TDS™.
In Chamonix steht nach der Ankunft eine Mahlzeit zur Verfügung.

Um Verschwendung vorzubeugen, muss jeder Läufer einen Trinkbecher von mindestens 15 cl bei sich haben. Flaschen sind keine Trinkbecher !
Wegen des starken Andrangs, werden an den ersten drei Labestellen des UTMB® ( Les Houches, Saint Gervais und Les Contamines) und des CCC® ( Bertone, Bonatti und Arnuva) sowie des TDS™ (Col Checrouit-Maison Vieille) wegwerfbare Trinkbecher ausgegeben.

Mit seiner Startnummer bekommt jeder Läufer auch ein spezielles Täschchen für die Abfälle. Wer etwas zu Boden wirft, wird bestraft.

An jeder Labestelle gibt es Abfalltonnen, die benutzt werden sollen.

MAXIMAL GENEHMIGTE ZEIT UND ZEITGRENZEN

Die maximale Zeit für die Gesamtstrecke des Bewerbes beträgt für :

  • UTMB® : 46 Stunden
  • CCC® : 26 Stunden
  • TDS™ : 33 Stunden

Die Grenzzeiten zum Verlassen der wichtigsten Kontrollposten sind im Handbuch vermerkt.

Die Grenzzeiten sind so kalkuliert, dass die Teilnehmer das Ziel in der Maximalzeit erreichen können, wobei Pausen (Verpflegung, Ruhe…) eingerechnet sind. Um den Wettkampf fortsetzen zu dürfen, muss der Teilnehmer den Kontrollposten vor der festgelegten Grenzzeit verlassen (unabhängig von der Ankunftszeit an dieser Kontrollstelle).

Wer ausgeschieden wurde und trotzdem weitermachen möchte, tut dies, nachdem er seine Startnummer abgegeben hat, auf eigene Verantwortung und in völliger Autonomie.

Bei Schlechtwetter und/oder aus Sicherheitsgründen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Bewerb anzubrechen oder die Grenzzeiten zu ändern.

RUHEPAUSEN & DUSCHEN

UTMB® (ausschliesslich) : In Chapieux, Courmayeur und Champex steht den Teilnehmern ein Ruheraum zur Verfügung ( ein Raum mit Campingbetten und Decken).

In Chamonix steht ein Ruhesaal für alle Läufer zur Verfügung.
Dieser Saal ist ausschliesslich für die Läufer gedacht, die den Lauf eben beendet haben.
Er ist nicht für Übernachtungen gedacht. Läufer, die den Lauf beendet haben, ihren Aufenthalt  aber verlängern möchten, müssen sich um eine eigene Unterkunft kümmern.

In Chamonix stehen warme Duschen zur Verfügung.
Auf der Strecke sind die Duschen, wenn es welche gibt, nur auf Grund ärztlicher Empfehlung zugänglich.

Der Ruhesaal und die Duschen bei der Ankunft dürfen nur barfuss betreten werden ( für die Schuhe wird Ihnen am Eingang ein Sack zur Verfügung gestellt ).

WETTKAMPFABBRUCH UND RÜCKTRANSPORT

Ein Teilnehmer darf, ausser bei Verletzung, den Wettkampf nur an Kontrollstellen abbrechen. Er muss in diesem Fall, den Postenverantwortlichen informieren, der die Startnummer entwertet, die Chips abnimmt und dem Läufer eine Marke aushändigt, mit der er, unter Vorweis der Startnummer, im Zielgebiet die Kaution zurückbekommt.

Der Teilnehmer behält seine ungültige Startnummer, denn sie ermöglicht ihm die Benutzung von Pendelfahrzeugen und Bussen und den Zugang zu Hilfsposten und Verpflegung.

Der Rücktransport wird gemeinsam mit dem Postenverantwortlichen nach folgenden Regeln entschieden :

  • An gewissen, auf der Karte speziell mit einem „Bus“ gekennzeichneten Labestellen, stehen Busse für den Rücktransport nach Chamonix zur Verfügung.
  • Teilnehmer, die an einem anderen Hilfsposten oder einer anderen Verpflegungsstelle den Lauf abgebrochen haben, deren Gesundheitszustand aber keine Evakuierung erfordert, müssen sich möglichst rasch und mit eigenen Mitteln zum nächstliegenden Rücktransportsort begeben.
  • Bezüglich der Verpflegungsstellen und Hilfsposten, die mit dem Auto oder 4x4 erreichbar sind gilt folgendes:
    • wird der Posten geschlossen, so kann der Veranstalter, im Rahmen der verfügbaren Mittel, die Teilnehmer, die den Lauf abgebrochen haben und sich noch an diesem Posten befinden, zurückfahren
    • wird auf Grund von Schlechtwetter der Wettkampf teilweise oder vollständig abgebrochen, so sichert die Wettkampfleitung den Rücktransport der Teilnehmer so rasch wie möglich.

Im Falle eines Abbruchs vor einem Kontrollposten ist es notwendigt, an die letzte Kontrollstelle zurückzukehren und dem Kontrollposten den Abbruch zu melden. Begegnet der Läufer auf seinem Rückweg die Wettkampfschliessposten, so werden diese seine Startnummer entwertet. Der Teilnehmer ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr unter Kontrolle des Veranstalters.

STRECKENMARKIERUNG

Um in der Nacht besser sichtbar zu sein, haben die Markierungsfähnchen einen gelben Metallabschnitt, der das Licht reflektiert.
ACHTUNG: Gehen Sie zurück, wenn Sie keine Markierung mehr sehen!
Um die Umwelt zu schützen, wird keine Farbe für Bodenmarkierung verwendet.

Folgen Sir den markierten Wegen, nehmen Sie keine Abkürzungen!

ZIELEINLAUF

Am Zieleinlauf wird Ihnen ein freiwilliger Helfer die Chips abnehmen. Sie bekommen Ihre Kaution zurück und erhalten Ihr Finisher-Geschenk.

STRAFEN - DISQUALIFIKATION

Die Wettkampfkommissare auf der Strecke und die Postenverantwortlichen der verschiedenen Kontroll- und Labestellen sind berechtigt, die Einhaltung der Wettkampfordnung zu kontrollieren und bei Vergehen sofort (*) eine Strafe gemäss folgender Tabelle aufzuerlegen :

VERGEHEN GEGEN DIE WETTKAMPFORDNUNG STRAFE (*) - DISQUALIFIKATION
Abkürzungen, die die Strecke stark verkürzen  Strafe 1 Stunde
Abkürzungen, die die Strecke nicht stark verkürzen,aber ausserhalb jedes Weges liegen oder eine gesperrte Abkürzung ist  Strafe 1/4 Stunde
Fehlen von Teilen der Pflichtausrüstung (nicht 1Liter Wasservorrat, keine wasserdichte Weste mit Kapuze, keine Lampe, keine Überlebensdecke, keine Mobiltelefon)  Unmittelbare Disqualifikation
Fehlen von anderen Pflicht-Ausrüstungsgegenständen (Strumpfhose oder lange Hose, nur eine Lampe, Schirmkappe oder Bandana, Haube, Kleidung mit langen Ärmeln Pfeife, elastische Binde, Nahrungsvorrat, Trinkbecher, wasserdichte Überhose, Warme, wasserundurchlässige Handschuhe)
 Strafe 1 Stunde
Ablehnung der Kontrolle der Pflichtausrüstung  Disqualifikation
Wegwerfen (absichtlich) von Abfällen durch einen Läufer oder einen seiner Begleiter  Strafe 1 Stunde
Respektlosigkeit gegenüber Personen ( Veranstalter oder Läufer)  Strafe 1 Stunde
Versagen der Hilfeleistung, wenn jemand Schwierigkeiten hat  Strafe 1 Stunde
Hilfeleistung ausserhalb der erlaubten Zonen  Strafe 1 Stunde
Begleitung auf der Strecke ausserhalb der klar gekennzeichneten Zonen bei den Labestellen  Strafe 1/4 Stunde
Schwindel ( z.B. Verwendung eines Verkehrsmittels, Startnummerntausch….)  Unmittelbare Disqualifikation und auf Lebenszeit
Nicht sichtbar angebrachte Startnummer  Strafe 1/4 Stunde
Falsch angebrachte Startnummer  Strafe 1/4 Stunde
( die Zeit zum richtigen Anbringen der Startnumme)r
Gefährliches Verhalten ( Stöcke mit den ungeschützten Spitzen gegen Läufer oder Zuschauer)  Strafe 1/4 Stunde
Fehlen eines elektronischen Chips Gemäss Entscheid der Wettkampfjury
Nicht Durchlaufen einer Kontrollstelle  Gemäss Entscheid der Wettkampfjury
Nichtbeachtung einer Anweisung der Veranstalter, eines Streckenkommissars, eines Postenverantwortlichen, eines Arztes oder Sanitäters  Disqualification
Ablehnung der Anti-Dopingkontrolle  Le coureur sera sanctionné de la même façon que s’il était convaincu de dopage
Verlassen einer Kontrollstelle nach dem Zeitlimit
 Disqualifikation
Sack nicht markiert  Strafe 1 Stunde
Verwendung von Stöcken, die nicht vom Start an mitgenommen wurden.  Strafe 1 Stunde

(*) Die Strafen von 1/4 Stunde oder 1 Stunde werden sofort vollzogen, das heisst, der Teilnehmer muss für die Dauer der Strafe den Lauf unterbrechen.

Jedes andere Vergehen gegenüber der Wettkampfordnung wird gemäss dem Entscheid der Wettkampfjury bestraft.

ANTI-DOPING KONTROLLE

Jeder Teilnehmer kann während oder nach dem Wettkampf einer Anti-Doping Kontrolle unterzogen werden. Bei Weigerung muss angenommen werden, dass er gedopt war.

BESCHWERDEN

Jede Beschwerde muss schriftlich formuliert und beim PC-Course mit einer Kaution von 100 € ( die nicht rückerstattet werden, wenn die Beschwerde unberechtigt war) spätestens 2 Stunden nach dem Zieleinlauf des betroffenen Läufers hinterlegt werden.

JURY DES WETTKAMPFES

Sie besteht aus:

  • einem Vertreter der Läufer
  • dem Präsidenten der Trailer du Mont-Blanc
  • der Wettkampfdirektorin
  • und verschiedenen auf Grund ihrer Kompetenz ausgewählten Personen

Die Jury ist berechtigt – in einer von den Wettkampfbedingungen abhängigen Zeitspanne - über alle während des Wettkampfes aufgetretenen Zweifelsfälle ein Urteil zu fällen. Gegen die Entscheidungen ist kein Einwand möglich.

ÄNDERUNGEN DES STRECKENVERLAUFS ODER DER GRENZZEITEN; WETTKAMPFABSAGE

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung den Streckenverlauf und die Sicherheitsposten sowie Verpflegungstellen zu ändern.
Bei zu schlechten Witterungsbedingungen (sehr starke Regen- oder Schneefälle in den Höhenlagen, extreme Gewittergefahr…), kann der Start maximal um einige Stunden verschoben werden. Über diese Zeit hinaus, muss der Bewerb abgesagt werden.
Darüberhinaus wird der Wettkampf abgesagt.

Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Bewerb abzubrechen oder die Zeitgrenzen zu ändern.

Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund mehr als 14 Tage vor dem vorgesehenen Star abgesagt, so wird ein Teil der Anmeldegebühr zurückerstattet. Die Höhe des Betrages wird so festgelegt, dass die Veranstalter die schon für die Organisation verwendeten Geldmittel wiederbekommen. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund weniger als 14 Tage vor dem Start abgesagt oder der Bewerb abgebrochen, so wird es keine Rückvergütung der Anmeldekosten geben.

VERSICHERUNG

Haftpflichtversicherung :
Der Veranstalter schliesst für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Verantwortung, jene seiner Mitarbeiter und der Teilnehmer.

Individuelle Unfallversicherung :
Jeder Teilnehmer muss eine persönliche Unfallsversicherung besitzen, die auch eventuelle Such -und Bergungskosten in Frankreich, Italien und der Schweiz deckt. Eine solche Versicherung kann bei jeder Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.

NB: Evakuierungen mit dem Helikopter in der Schweiz und in Italien sind kostenpflichtig, wie auch Evakuierungen in Frankreich, die mit Privathubschraubern durchgeführt werden. Die  Art der Evakuierung wird vom Veranstalter gewählt, der in erster Linie die Sicherheit des Läufers in Betracht zieht.

FÜHRER

Der Führer kann im Internet unter www.ultratrailmb.com ab Juni heruntergeladen werden. Den Läufern, die bei der Anmeldung den diesbezüglichen Wunsch geäussert haben, wird er im Laufe des Monats Juni zugeschickt (Kosten 10€).
Der Führer enthält praktische Informationen wie etwa die Grenzzeiten, die Labestellen, die Erste Hilfe Posten und die Posten der ärztlichen Versorgung sowie die Orte, wo die Begleiter die Läufer treffen können.

RANGORDNUNG UND PREISE

Bei den drei Läufen werden nur die in Chamonix (UTMB®, CCC® und TDS™) angekommenen Teilnehmer in die Rangordnung aufgenommen.
Es gibt keine Geldpreise; alle in der Rangordnung aufscheinenden Teilnehmer eines Bewerbes erhalten dasselbe Geschenk.
Für jeden Bewerb wird eine allgemeine Rangordnung für Männer und Frauen erstellt sowie eine Rangordnung pro Altersklasse bei Männern und Frauen.
Die 10 ersten Männer und 5 ersten Frauen der allgemeinen Rangordnung sowie die 3 ersten jeder Altersklasse erhalten eine Trophäe und ein Geschenk

INDIVIDUELLE SPONSOREN

Die sponsorisierten Läufer dürfen die Logos ihrer Sponsoren während des Laufes nur auf der Bekleidung oder dem Sack tragen. Alle anderen Werbegegenstände (Fahnen, Banner) sind sowohl auf der gesamten Strecke als auch beim Zieleinlauf bei Strafe verboten.

BILDERRECHT

Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf jegliches Bildervorrecht während des Bewerbes, sowie auf alle Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern bezüglich der Verwendung der Bilder. Nur der Veranstalter kann das Bilderrecht an Medien oder eine entsprechende Lizenz weitergeben.

Ultra-Trail®, Ultra-Trail du Mont-Blanc®, UTMB®, CCC®, TDS™ und PTL™ sind eingetragene Markenzeichen. Jede Veröffentlichung zu diesem Ereignis oder der Gebrauch der Bilder dieser Veranstaltung muss mit Respekt gegenüber diesem Ereignis und der eingetragenen Marken geschehen und mit der Zustimmung des offiziellen Veranstalters.

Anmeldungen

2013

Zeit ist um!

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